Leistung
Baumpflege und Baumfällung
Bäume prägen den Garten, können aber auch zum Risiko werden, etwa durch Totholz, Pilzbefall oder Sturmschäden. Wir beraten Sie, welche Maßnahme sinnvoll ist, und erstellen Ihnen ein Angebot für Pflegeschnitte oder Fällarbeiten.
Ob ein Eingriff erlaubt ist, hängt von Ihrer Gemeinde und der Jahreszeit ab. Dazu geben wir Ihnen Hinweise, ersetzen aber keine behördliche Auskunft.

Leistungsumfang
Was wir machen
Kronenpflege
Auslichten, Einkürzen und Formen der Krone nach Absprache.
Totholzentfernung
Entnahme von abgestorbenen Ästen, die herabfallen könnten.
Fällarbeiten
Fällung, wo sie notwendig und zulässig ist, auch abschnittsweise bei engen Platzverhältnissen.
Einschätzung vor Ort
Wir sehen uns die Situation an und besprechen Möglichkeiten und Grenzen. Ein Baumgutachten ersetzt das nicht.
Wurzelstock
Entfernung oder Fräsen von Wurzelstöcken nach Absprache.
Schnittgut
Zerkleinern, Aufnahme und Abfuhr nach Absprache.
Zielgruppe
Für wen
- Eigentümer mit großen oder älteren Bäumen auf dem Grundstück
- Haushalte mit Totholz, Sturmschäden oder zu dichten Kronen
- Eigentümer, die Bäume nah am Haus, am Zaun oder am Nachbargrundstück haben
- Hausverwaltungen mit Baumbestand auf Außenanlagen
Umfang
Enthalten und nicht enthalten
Was genau zum Auftrag gehört, legen wir vor Beginn mit Ihnen fest und halten es im Angebot fest. Die folgende Aufstellung zeigt, was typischerweise dazugehört und was als Extra abgestimmt wird.
Typischerweise enthalten
- Beratung und Abstimmung des Umfangs
- Ausführung der vereinbarten Schnitt- oder Fällarbeiten
- Zerkleinern des anfallenden Holzes im vereinbarten Umfang
- Beseitigung des Schnittguts im vereinbarten Umfang
Nicht enthalten bzw. Extras nach Absprache
- Genehmigung nach Baumschutzsatzung oder Naturschutzrecht (liegt beim Eigentümer)
- Baumgutachten durch Sachverständige
- Fräsen oder Entfernen von Wurzelstöcken
- Arbeiten in Nähe von Stromleitungen, hier ist zuvor der Netzbetreiber einzubeziehen
- Abtransport von Stammholz und größeren Holzmengen
- Einsatz von Hebebühne oder Kran bei schwierigem Zugang
Zusammenarbeit
Ablauf und Voraussetzungen
Anfrage
Sie beschreiben Baumart, Standort und Anliegen, wenn möglich mit Fotos.
Einschätzung
Wir klären Zugänglichkeit und Umfeld, etwa Gebäude, Leitungen oder Nachbargrundstücke, und besprechen Möglichkeiten.
Genehmigungsfrage
Bei Fällungen oder starken Rückschnitten klären Sie vorab mit Ihrer Gemeinde, ob eine Genehmigung nötig ist.
Angebot und Ausführung
Nach dem Angebot und Ihrer Zusage stimmen wir den Termin ab; Schonzeiten und Witterung werden berücksichtigt.
Das hilft uns bei der Planung
- Baumart und ungefähre Höhe, wenn bekannt
- Stammumfang oder Fotos
- Gebäude, Leitungen und Zäune in der Nähe
- Zufahrt und Platz für Geräte
- Bereits vorhandene Genehmigung oder Auskunft der Gemeinde
Kosten
Preisbasis und Kostenfaktoren
Einen pauschalen Preis können wir ohne Kenntnis Ihres Vorhabens nicht seriös nennen. Den Preis für Ihren Auftrag nennen wir Ihnen im individuellen Angebot. Folgende Faktoren beeinflussen ihn.
Größe und Zustand des Baums
Höhe, Kronenumfang und Standfestigkeit bestimmen Aufwand und Methode.
Zugänglichkeit
Gebäude, Zäune, Leitungen oder enge Gärten erschweren das Arbeiten und können Zusatztechnik erfordern.
Art des Eingriffs
Pflegeschnitt, Teilentnahme und vollständige Fällung unterscheiden sich im Aufwand erheblich.
Menge und Entsorgung
Schnittgut, Stammholz und Wurzelstock müssen abtransportiert oder verwertet werden.
Genehmigungen und Auflagen
Auflagen aus Satzung oder Naturschutzrecht können Termine und Umfang beeinflussen.
Anfahrt
Entfernung und Geräteeinsatz fließen in das Angebot ein.
Logistik
Anfahrt und Entsorgung
Anfahrt
Unser Sitz ist in Dinslaken. Ob wir Ihren Standort anfahren, klären wir bei der Anfrage. Entfernung und Anfahrtsaufwand können in das Angebot einfließen; wie sie berücksichtigt werden, nennen wir Ihnen vorab.
Entsorgung
Bei vielen Arbeiten fallen Grünschnitt, Aushub oder Altmaterial an. Ob und in welchem Umfang die Entsorgung zum Angebot gehört, klären wir vorab mit Ihnen und halten es im Angebot fest. Mengen und kommunale Vorgaben (z. B. Annahmestellen, Gebühren) beeinflussen den Aufwand.
Referenzen
Arbeitsbeispiele
Arbeitsbeispiele auf Anfrage
Die Bilder auf dieser Seite sind Symbolbilder und zeigen keine Referenzprojekte. Fragen Sie uns gern nach Arbeitsbeispielen zu Ihrem Vorhaben.
Häufige Fragen
FAQ
Brauche ich eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
Das hängt von Ihrer Gemeinde ab. Viele Kommunen haben eine Baumschutzsatzung, nach der Fällungen oberhalb eines bestimmten Stammumfangs genehmigt werden müssen. Fragen Sie vorab bei Ihrer Stadt oder Gemeinde nach. Ohne erforderliche Genehmigung kann ein Bußgeld drohen.
Wann dürfen Bäume gefällt oder stark zurückgeschnitten werden?
Nach § 39 BNatSchG sind starke Rückschnitte und Fällungen grundsätzlich vom 1. März bis 30. September eingeschränkt; es gibt Ausnahmen, etwa für bestimmte gärtnerisch genutzte Flächen oder bei Gefahr. Zusätzlich gilt der Artenschutz. Im Zweifel klärt die untere Naturschutzbehörde.
Was bedeutet DIN 18920?
Die Norm regelt den Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen. Sie ist keine Qualifikation und kein Zertifikat für Baumpflegearbeiten.
Kann der Baum auch bei Gefahr sofort entfernt werden?
Bei akuter Gefahr gelten besondere Regeln. Rufen Sie in dringenden Fällen zuerst die Feuerwehr oder den Notruf. Für die Folgearbeiten sprechen Sie uns gern an; Genehmigungsfragen bleiben dennoch zu klären.
Wer haftet bei Schäden durch einen Baum?
Grundstückseigentümer sind für die Verkehrssicherheit ihrer Bäume verantwortlich. Bei Zweifeln zum Zustand eines Baums kann ein Gutachten sinnvoll sein.
Anfrage zu Baumpflege und Baumfällung
Schildern Sie uns kurz Ihr Vorhaben. Wir beraten Sie und erstellen Ihnen ein Angebot.
Helping Green · Schloßstraße 184, 46535 Dinslaken · hallo@helping-green.de
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