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HelpingGreen

Zuletzt geprüft: 01.10.2026

Förderungen und Steuervorteile rund um den Garten

Hier finden Sie geprüfte Informationen zu Steuerermäßigung, Krediten und Zuschüssen, die für Gartenarbeiten, Dachbegrünung oder Photovoltaik eine Rolle spielen können. Jede Angabe nennt die zuständige Stelle und die offizielle Quelle. Wir sagen auch, was nicht gefördert wird oder nicht mehr verfügbar ist.

Diese Seite ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Es besteht kein Anspruch auf Förderung; ob und in welcher Höhe gefördert wird, entscheidet allein die zuständige Stelle. Konditionen, Budgets und Fristen können sich jederzeit ändern. Bitte vor jedem Vorhaben die offizielle Quelle und ggf. Ihr Finanzamt, Ihre Steuerberatung oder die Förderstelle fragen.

Vorhabensbeginn beachten: Bei Kredit- und Zuschussprogrammen (KfW, BAFA, EGLV) muss der Antrag in der Regel vor Vertragsabschluss und Beginn der Arbeiten gestellt werden. Bitte beauftragen Sie erst, wenn Sie die Regeln der jeweiligen Stelle geprüft haben.

Gesetzlich geregelt, kein Antragsprogramm mit BudgetZuletzt geprüft: 01.10.2026

Steuerermäßigung nach § 35a EStG

Steuerabzug für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Behörde / Stelle
Finanzverwaltung (Finanzamt); Rechtsgrundlage § 35a Einkommensteuergesetz, Auslegung u. a. durch BMF-Schreiben
Förderfähige Maßnahmen
Gartenpflege (z. B. Rasenmähen, Heckenschnitt, Baumpflege) zählt in der Regel zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Der Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen vor dem Grundstück kann ebenfalls darunterfallen. Handwerkerleistungen im oder am Haushalt (z. B. Renovierung, Reparatur und Modernisierung von Pflaster, Terrasse oder Zaun) fallen unter die Handwerkerleistungen. Größere Neu- oder Umgestaltungen eines Gartens und Baumaßnahmen werden vom Finanzamt im Einzelfall eingeordnet.
Antragsteller / Region
Privatpersonen mit Wohnsitz im Haushalt, in dem die Leistung erbracht wird (Eigentümer und Mieter), im Rahmen ihrer Einkommensteuer. Kein Antrag bei einer Förderstelle, die Geltendmachung erfolgt in der Steuererklärung.
Höhe und Grenzen
Haushaltsnahe Dienstleistungen: 20 % der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro pro Jahr. Handwerkerleistungen: 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro pro Jahr. Berücksichtigt werden nur Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten, nicht das Material. Die Ermäßigung mindert direkt die Steuerschuld.
Schritte
  1. Leistung beauftragen und eine Rechnung mit getrennt ausgewiesenen Arbeitskosten erhalten.
  2. Rechnung unbar bezahlen (Überweisung oder Lastschrift auf das Konto des Dienstleisters). Barzahlung wird nicht anerkannt.
  3. Rechnung und Zahlungsbeleg aufbewahren und in der Einkommensteuererklärung angeben.
  4. Im Zweifel die Einordnung (Dienstleistung, Handwerkerleistung, Neuanlage) vorab beim Finanzamt oder bei der Steuerberatung klären.
Vorhabensbeginn
Keine Vorab-Antragspflicht. Wichtig sind Rechnung und unbare Zahlung im jeweiligen Steuerjahr.
Kombinierbarkeit
Dieselben Aufwendungen können nicht doppelt berücksichtigt werden: Soweit Kosten durch öffentliche Zuschüsse gedeckt oder bereits anderweitig steuerlich berücksichtigt werden, entfällt der Abzug für diesen Teil.
Steuerregel, kein ZuschussZuletzt geprüft: 01.10.2026

Nullsteuersatz auf Photovoltaikanlagen (§ 12 Abs. 3 UStG)

0 % Umsatzsteuer beim Kauf und der Installation bestimmter PV-Anlagen

Behörde / Stelle
Finanzverwaltung; Rechtsgrundlage § 12 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz
Förderfähige Maßnahmen
Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen sowie zugehörigen Stromspeichern an Betreiber, wenn die Anlage auf oder in der Nähe von Wohnungen, Wohngebäuden oder bestimmten öffentlichen und gemeinnützigen Gebäuden installiert wird.
Antragsteller / Region
Betreiber der Anlage, die Leistung wird vom Unternehmen mit 0 % Umsatzsteuer abgerechnet. Es gilt eine Leistungsgrenze (nach dem Gesetz bis 30 kW(p) laut Marktstammdatenregister). Kein Antrag, die Steuer wird auf der Rechnung gar nicht erst erhoben.
Höhe und Grenzen
Keine Auszahlung: Es entfallen 19 % Umsatzsteuer auf die begünstigte Lieferung und Installation.
Schritte
  1. Prüfen, ob Anlage und Gebäude unter die Regelung fallen (Leistung, Gebäudeart).
  2. Angebot und Rechnung mit 0 % Umsatzsteuer ausweisen lassen.
  3. Anlage im Marktstammdatenregister anmelden.
  4. Bei Zweifeln zur Einordnung die Steuerberatung oder das Finanzamt fragen.
Vorhabensbeginn
Keine Antragsfrist. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung; die Regelung gilt für Leistungen ab dem 01.01.2023.
Kombinierbarkeit
Unabhängig von Zuschüssen oder Krediten, kann also neben einer Finanzierung (z. B. KfW-Kredit) stehen.
Kreditprogramm, aktuelle Konditionen bei der KfW prüfenZuletzt geprüft: 01.10.2026

KfW 270 „Erneuerbare Energien – Standard“

Kredit, kein Zuschuss

Behörde / Stelle
KfW (Förderbank des Bundes)
Förderfähige Maßnahmen
Finanzierung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, u. a. Photovoltaik und Stromspeicher.
Antragsteller / Region
Private, gewerbliche und kommunale Investoren; der Antrag läuft über die Hausbank oder einen anderen Finanzierungspartner.
Höhe und Grenzen
Darlehen, kein Zuschuss. Zinssatz und Laufzeit richten sich nach den tagesaktuellen KfW-Konditionen und der Bonität; sie sind keine Förderzusage.
Schritte
  1. Vorhaben und Finanzierungsbedarf planen, Angebot einholen.
  2. Mit der Hausbank oder dem Finanzierungspartner sprechen und den Antrag stellen.
  3. Erst nach Antragstellung und Zusage Verträge abschließen bzw. mit dem Vorhaben beginnen.
Vorhabensbeginn
Antrag vor Vorhabenbeginn (vor Abschluss des Liefer- oder Leistungsvertrags), laut KfW-Merkblatt.
Kombinierbarkeit
Kombination mit anderen Programmen und Zuschüssen ist nur im Rahmen der jeweiligen Förderbedingungen möglich und bei der Hausbank bzw. KfW zu klären.
Offizielle Quelle
Beendet, keine Anträge mehr möglichZuletzt geprüft: 01.10.2026

KfW 442 „Solarstrom für Elektroautos“

Zuschuss, nicht mehr verfügbar

Behörde / Stelle
KfW
Förderfähige Maßnahmen
War ein Zuschuss für PV-Anlage, Speicher und Wallbox bei privaten Neubau- und Bestandsgebäuden.
Antragsteller / Region
–
Höhe und Grenzen
Programm beendet, es werden keine Zuschüsse mehr zugesagt.
Schritte
  1. Keine Antragstellung möglich. Auf der KfW-Seite prüfen, ob ein Nachfolgeprogramm angeboten wird.
Vorhabensbeginn
–
Kombinierbarkeit
–
Offizielle Quelle
Laufendes Programm; Dachbegrünung ist nicht förderfähigZuletzt geprüft: 01.10.2026

BAFA / BEG Einzelmaßnahmen (Gebäudehülle)

Zuschuss für energetische Sanierung, aber nicht für Dachbegrünung

Behörde / Stelle
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Förderfähige Maßnahmen
Energetische Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (z. B. Dämmung von Dach und Außenwand, Fenster, Außentüren). Eine Dachbegrünung als solche und Photovoltaik werden darüber nicht gefördert. Eine pauschale Förderung „pro Quadratmeter Gründach“ durch das BAFA gibt es nach unserer Prüfung nicht.
Antragsteller / Region
Eigentümer von Wohngebäuden; Antrag über das BAFA-Portal, in der Regel mit Energieeffizienz-Experten für Nachweise.
Höhe und Grenzen
Prozentualer Zuschuss auf förderfähige Kosten nach der aktuellen Richtlinie. Die genauen Sätze und Höchstgrenzen stehen beim BAFA.
Schritte
  1. Förderfähigkeit der geplanten Maßnahme in den BAFA-Unterlagen prüfen.
  2. Antrag vor Vorhabenbeginn stellen und auf die Zusage warten.
  3. Maßnahme durchführen und Verwendungsnachweis einreichen.
Vorhabensbeginn
Antrag vor Beginn der Maßnahme; für den Beginn gelten die Regeln der Richtlinie (z. B. Vertragsabschluss unter Vorbehalt der Förderzusage).
Kombinierbarkeit
Kombination mit anderen Förderungen nur im Rahmen der Richtlinie (Kumulierungsregeln). Im Einzelfall beim BAFA klären.
Regionales Programm, Verfügbarkeit und Budget vor Antrag prüfenZuletzt geprüft: 01.10.2026

EGLV „10.000 Grüne Dächer“ und ELKA

Regionale Förderung für Gründächer im Gebiet von Emschergenossenschaft und Lippeverband

Behörde / Stelle
Emschergenossenschaft und Lippeverband (EGLV), im Rahmen von Klima.Werk
Förderfähige Maßnahmen
Anlage von Dachbegrünungen auf Gebäuden (Dachbegrünung). ELKA ist ein weiteres Förderangebot der EGLV im Bereich Klimaanpassung; Gegenstand und Konditionen bitte bei der EGLV nachlesen.
Antragsteller / Region
Eigentümer von Gebäuden im Fördergebiet der EGLV. Dinslaken liegt nach der Förderkulisse im Gebiet der Emschergenossenschaft. Die Zuordnung des konkreten Grundstücks bitte bei der EGLV bestätigen lassen.
Höhe und Grenzen
Nach den uns vorliegenden EGLV-Angaben 50 Euro pro Quadratmeter begrünter Dachfläche, für bis zu 200 Quadratmeter, höchstens 10.000 Euro. Gilt nur, solange Mittel verfügbar sind und die Bedingungen erfüllt sind; keine Förderzusage.
Schritte
  1. Fördergebiet und aktuelle Bedingungen auf den EGLV-Seiten prüfen.
  2. Dach auf Tragfähigkeit und Abdichtung durch Fachleute prüfen lassen.
  3. Antrag stellen und die Zusage abwarten.
  4. Umsetzung und Nachweise gemäß Förderbedingungen.
Vorhabensbeginn
Antrag vor Beginn der Maßnahme, laut Förderbedingungen. Wer vorher beauftragt, riskiert den Verlust der Förderung.
Kombinierbarkeit
Kombination mit weiteren öffentlichen Mitteln nur nach den Bedingungen der EGLV. Bei Mehrfachförderung vorab nachfragen.
Nach unserem Stand mit Stichtag 31.12.2025 abgelaufen. Bitte bei der Stadt erfragen, ob es verlängert wurdeZuletzt geprüft: 01.10.2026

Hof- und Fassadenprogramm der Stadt Dinslaken

Kommunales Programm, nach unserem Stand abgelaufen

Behörde / Stelle
Stadt Dinslaken
Förderfähige Maßnahmen
Gestaltung von Höfen und Fassaden im Förderbereich der Stadt, nach den städtischen Richtlinien.
Antragsteller / Region
Eigentümer im jeweiligen Förderbereich der Stadt Dinslaken.
Höhe und Grenzen
Nach städtischer Richtlinie; wir nennen keine Beträge, da das Programm nach unserem Stand abgelaufen ist.
Schritte
  1. Bei der Stadt Dinslaken nach dem aktuellen Stand fragen.
  2. Falls verlängert oder neu aufgelegt: Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen.
Vorhabensbeginn
Antrag vor Maßnahmenbeginn, falls das Programm aktuell wieder angeboten wird.
Kombinierbarkeit
Nach den städtischen Richtlinien.
Offizielle Quelle
Kein FörderprogrammZuletzt geprüft: 01.10.2026

MehrGrün NRW

Informationskampagne, keine Förderung

Behörde / Stelle
Verbraucherzentrale NRW
Förderfähige Maßnahmen
Informationsangebot rund um grünere Gärten, Höfe und Fassaden. Es werden darüber keine Zuschüsse ausgezahlt.
Antragsteller / Region
–
Höhe und Grenzen
Keine finanzielle Förderung.
Schritte
  1. Als Informationsquelle nutzen, Fördermöglichkeiten bitte in den anderen Programmen suchen.
Vorhabensbeginn
–
Kombinierbarkeit
–
Offizielle Quelle
Für private Carports in der Regel nicht anwendbarZuletzt geprüft: 01.10.2026

progres.nrw (PV-Carports)

Gilt nicht für private Carports

Behörde / Stelle
Land NRW, Bezirksregierung Arnsberg
Förderfähige Maßnahmen
Förderung von Photovoltaik-Carports nur für größere Stellplatzanlagen (mehr als 10 Stellplätze) bei Nichtwohngebäuden.
Antragsteller / Region
Nicht für private Wohngebäude mit einzelnen Carports.
Höhe und Grenzen
Nicht anwendbar für einen privaten Carport.
Schritte
  1. Prüfen, ob Ihr Vorhaben die Bedingungen erfüllt (Stellplatzanzahl, Gebäudeart).
Vorhabensbeginn
Antrag vor Vorhabenbeginn nach den Regeln des Landes.
Kombinierbarkeit
Nach den Programmbedingungen.

Fragen zu Ihrem Vorhaben?

Wir beraten Sie gern zu Ihrem Garten-Vorhaben. Die Entscheidung über Förderung oder Steuerermäßigung treffen allein die zuständigen Stellen; für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Finanzamt, Steuerberatung oder die jeweilige Förderstelle.

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