Steuerermäßigung nach § 35a EStG
Steuerabzug für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
- Behörde / Stelle
- Finanzverwaltung (Finanzamt); Rechtsgrundlage § 35a Einkommensteuergesetz, Auslegung u. a. durch BMF-Schreiben
- Förderfähige Maßnahmen
- Gartenpflege (z. B. Rasenmähen, Heckenschnitt, Baumpflege) zählt in der Regel zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Der Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen vor dem Grundstück kann ebenfalls darunterfallen. Handwerkerleistungen im oder am Haushalt (z. B. Renovierung, Reparatur und Modernisierung von Pflaster, Terrasse oder Zaun) fallen unter die Handwerkerleistungen. Größere Neu- oder Umgestaltungen eines Gartens und Baumaßnahmen werden vom Finanzamt im Einzelfall eingeordnet.
- Antragsteller / Region
- Privatpersonen mit Wohnsitz im Haushalt, in dem die Leistung erbracht wird (Eigentümer und Mieter), im Rahmen ihrer Einkommensteuer. Kein Antrag bei einer Förderstelle, die Geltendmachung erfolgt in der Steuererklärung.
- Höhe und Grenzen
- Haushaltsnahe Dienstleistungen: 20 % der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro pro Jahr. Handwerkerleistungen: 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro pro Jahr. Berücksichtigt werden nur Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten, nicht das Material. Die Ermäßigung mindert direkt die Steuerschuld.
- Schritte
- Leistung beauftragen und eine Rechnung mit getrennt ausgewiesenen Arbeitskosten erhalten.
- Rechnung unbar bezahlen (Überweisung oder Lastschrift auf das Konto des Dienstleisters). Barzahlung wird nicht anerkannt.
- Rechnung und Zahlungsbeleg aufbewahren und in der Einkommensteuererklärung angeben.
- Im Zweifel die Einordnung (Dienstleistung, Handwerkerleistung, Neuanlage) vorab beim Finanzamt oder bei der Steuerberatung klären.
- Vorhabensbeginn
- Keine Vorab-Antragspflicht. Wichtig sind Rechnung und unbare Zahlung im jeweiligen Steuerjahr.
- Kombinierbarkeit
- Dieselben Aufwendungen können nicht doppelt berücksichtigt werden: Soweit Kosten durch öffentliche Zuschüsse gedeckt oder bereits anderweitig steuerlich berücksichtigt werden, entfällt der Abzug für diesen Teil.