Beratung und Anfrage
Photovoltaik-Carport
Ein Carport mit Solardach kann Stellplatz und Stromerzeugung verbinden. Welche Lösung bei Ihnen passt, hängt von Grundstück, Baurecht, Statik und Netzanschluss ab. Wir beraten Sie zu den ersten Schritten.
Zu diesem Thema bieten wir Beratung und Anfrage an. Die Umsetzung erfolgt nach einer Prüfung der Gegebenheiten, gegebenenfalls gemeinsam mit Fachpartnern. Eine verbindliche Zusage gibt es erst mit einem schriftlichen Angebot.
Was vor dem Start geklärt werden sollte
- Baurecht: In NRW sind Carports und PV-Anlagen unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungsfrei (§ 62 BauO NRW), trotzdem gelten Bebauungsplan, Abstandsflächen und weitere Vorschriften. Bitte vorab bei der Bauaufsicht Ihrer Stadt klären.
- Konstruktion: Statik, Fundament und Entwässerung müssen zur Last der Module passen.
- Elektrik und Netz: Elektroarbeiten und der Netzanschluss gehören in die Hände eines Elektrofachbetriebs; die Anlage ist beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister anzumelden.
- Wirtschaftlichkeit: Ertrag, Eigenverbrauch und Finanzierung sollten vor einer Entscheidung realistisch gerechnet werden.
Unser Angebot
Wir nehmen Ihre Anfrage auf und klären die Eckdaten. Für Photovoltaik und Elektrik ziehen wir Fachpartner hinzu. Preise und Zeitplan nennen wir erst nach Prüfung im Angebot.
Förderung und Steuer
Zuletzt geprüft: 01.10.2026. Keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung, keine Förderzusage.
- Nullsteuersatz auf Photovoltaikanlagen (§ 12 Abs. 3 UStG): 0 % Umsatzsteuer beim Kauf und der Installation bestimmter PV-Anlagen. Steuerregel, kein Zuschuss.
- KfW 270 „Erneuerbare Energien – Standard“: Kredit, kein Zuschuss. Kreditprogramm, aktuelle Konditionen bei der KfW prüfen.
- KfW 442 „Solarstrom für Elektroautos“: Zuschuss, nicht mehr verfügbar. Beendet, keine Anträge mehr möglich.
- progres.nrw (PV-Carports): Gilt nicht für private Carports. Für private Carports in der Regel nicht anwendbar.
Häufige Fragen
Muss ich auf Photovoltaik Umsatzsteuer zahlen?
Für Lieferung und Installation bestimmter Photovoltaikanlagen gilt nach § 12 Abs. 3 UStG seit 2023 ein Umsatzsteuersatz von 0 %, unter anderem mit einer Leistungsgrenze. Ob Ihr Vorhaben darunterfällt, klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung oder dem Finanzamt.
Gibt es einen Zuschuss von der KfW?
KfW 270 ist ein Kredit und kein Zuschuss, der Antrag läuft über die Hausbank vor Vorhabensbeginn. Der Zuschuss KfW 442 ist beendet. Das Landesprogramm progres.nrw betrifft PV-Carports nur bei Stellplatzanlagen mit mehr als 10 Stellplätzen an Nichtwohngebäuden.
Führt Helping Green den PV-Carport selbst aus?
Wir bieten Beratung und Anfrage an. Die Umsetzung erfolgt nach Prüfung der Gegebenheiten, gegebenenfalls gemeinsam mit Fachpartnern.
Unverbindlich anfragen
Schildern Sie uns Ihr Vorhaben. Wir melden uns und besprechen das weitere Vorgehen.
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