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Leistung

Winterdienst: Schneeräumung und Streuen

Eigentümer und Anlieger sind in der Regel verpflichtet, Gehwege und Zugänge bei Schnee und Glätte zu räumen und zu streuen. Wir beraten Sie, wie sich diese Aufgabe vertraglich auslagern lässt, und erstellen Ihnen ein Angebot.

Umfang, Flächen und Einsatzzeiten legen wir mit Ihnen schriftlich fest.

Symbolbild: Schneeräumung von Gehweg und Einfahrt vor einem Wohnhaus
Symbolbild – kein Referenzprojekt

Leistungsumfang

Was wir machen

Schneeräumung

Räumen von Gehwegen, Zugängen, Zufahrten und Stellflächen nach Vereinbarung.

Streudienst

Streuen gegen Glätte mit den Mitteln, die nach örtlichen Vorgaben und Ihrer Vereinbarung zulässig sind.

Flächen nach Absprache

Wir klären mit Ihnen, welche Flächen betreut werden und was bei Neuschnee zu tun ist.

Saisonale oder einzelne Einsätze

Betreuung über die Wintersaison oder nach Bedarf, je nach Vereinbarung.

Zielgruppe

Für wen

  • Eigentümer von Wohnhäusern mit Räum- und Streupflicht
  • Hausverwaltungen und Vermieter, die die Pflicht übertragen
  • Gewerbe mit Zugängen und Stellflächen
  • Menschen, die den Winterdienst nicht selbst übernehmen können

Umfang

Enthalten und nicht enthalten

Was genau zum Auftrag gehört, legen wir vor Beginn mit Ihnen fest und halten es im Angebot fest. Die folgende Aufstellung zeigt, was typischerweise dazugehört und was als Extra abgestimmt wird.

Typischerweise enthalten

  • Abstimmung der betreuten Flächen
  • Schriftliche Vereinbarung zu Umfang und Einsatzzeiten
  • Räumen und Streuen im vereinbarten Rahmen
  • Streumittel nach Absprache und örtlichen Vorgaben

Nicht enthalten bzw. Extras nach Absprache

  • Abfuhr von Schneemengen
  • Einsätze außerhalb der vereinbarten Zeiten oder Flächen
  • Eisbeseitigung bei besonderen Wetterlagen über den vereinbarten Umfang hinaus
  • Dachräumung und Entfernen von Eiszapfen (nicht Teil des Standardumfangs)
  • Rechtliche Beratung zur Verkehrssicherungspflicht

Zusammenarbeit

Ablauf und Voraussetzungen

  1. Anfrage

    Sie nennen Adresse, Flächen und Wünsche. Für eine Saisonbetreuung sollte die Anfrage rechtzeitig vor Wintereinbruch erfolgen.

  2. Abstimmung

    Wir klären Flächen, Zugänglichkeit, Einsatzzeiten und Streumittel.

  3. Angebot und Vereinbarung

    Sie erhalten ein Angebot; Umfang und Zeiten werden festgehalten.

  4. Einsatz

    Die Einsätze erfolgen im vereinbarten Rahmen. Änderungen besprechen wir mit Ihnen.

Das hilft uns bei der Planung

  • Adresse und Skizze oder Foto der zu betreuenden Flächen
  • Ungefähre Länge und Fläche von Wegen und Stellplätzen
  • Vorgaben aus Satzung oder Mietvertrag, wenn bekannt
  • Zugänglichkeit und Platz für Schnee
  • Wunsch zu Einsatzzeiten, soweit vorhanden

Kosten

Preisbasis und Kostenfaktoren

Einen pauschalen Preis können wir ohne Kenntnis Ihres Vorhabens nicht seriös nennen. Den Preis für Ihren Auftrag nennen wir Ihnen im individuellen Angebot. Folgende Faktoren beeinflussen ihn.

Fläche und Länge

Größe und Zuschnitt der zu betreuenden Flächen bestimmen den Aufwand je Einsatz.

Zugänglichkeit

Enge Wege, Treppen, Höhenunterschiede und parkende Fahrzeuge erschweren die Arbeit.

Einsatzumfang und Zeiten

Saisonbetreuung, Einzeleinsätze und feste Zeitfenster werden unterschiedlich kalkuliert.

Streumittel

Art und Menge der Streumittel, soweit zulässig, beeinflussen die Kosten.

Schneeabfuhr

Muss Schnee abtransportiert werden, entsteht zusätzlicher Aufwand.

Anfahrt

Entfernung und Lage Ihres Objekts fließen in das Angebot ein.

Logistik

Anfahrt und Entsorgung

Anfahrt

Unser Sitz ist in Dinslaken. Ob wir Ihren Standort anfahren, klären wir bei der Anfrage. Entfernung und Anfahrtsaufwand können in das Angebot einfließen; wie sie berücksichtigt werden, nennen wir Ihnen vorab.

Entsorgung

Schnee wird in der Regel auf dem Grundstück an geeigneter Stelle aufgehäuft. Eine Abfuhr ist nur nach gesonderter Vereinbarung möglich. Streumittelreste und Verschmutzungen im Frühjahr können nach Absprache beseitigt werden.

Referenzen

Arbeitsbeispiele

Arbeitsbeispiele auf Anfrage

Die Bilder auf dieser Seite sind Symbolbilder und zeigen keine Referenzprojekte. Fragen Sie uns gern nach Arbeitsbeispielen zu Ihrem Vorhaben.

Häufige Fragen

FAQ

Muss ich den Winterdienst selbst machen?

Grundsätzlich sind Eigentümer oder Anlieger verantwortlich, soweit nicht Satzung oder Mietvertrag etwas anderes regeln. Die Aufgabe kann vertraglich übertragen werden, zum Beispiel an Mieter, Hausverwaltung oder Dienstleister.

Kann ich meine Haftung vollständig abgeben?

Nicht in jedem Fall. In der Regel bleiben Pflichten zur sorgfältigen Auswahl und Kontrolle beim Verpflichteten. Wenden Sie sich bei Unsicherheit an eine rechtliche Beratung.

Welche Streumittel sind erlaubt?

Das regeln viele Gemeinden unterschiedlich. Streusalz ist für Privatgrundstücke vielerorts eingeschränkt oder untersagt. Wir stimmen die Mittel mit Ihnen und den örtlichen Vorgaben ab.

Wann wird geräumt und gestreut?

Einsatzzeiten und Schwellen (z. B. ab welcher Schneehöhe) werden individuell vereinbart. Zeitzusagen geben wir erst nach Klärung Ihres Objekts.

Kann ich die Kosten steuerlich geltend machen?

Winterdienst auf dem eigenen Grundstück kann als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG begünstigt sein. Voraussetzungen und Höchstbeträge klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater oder dem Finanzamt.

Anfrage zu Winterdienst: Schneeräumung und Streuen

Schildern Sie uns kurz Ihr Vorhaben. Wir beraten Sie und erstellen Ihnen ein Angebot.

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