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HelpingGreen
Förderungen 6 min Lesezeit 1. Oktober 2026

Förderung und Steuervorteile für Gartenprojekte in NRW

Was bei Gartenprojekten in NRW tatsächlich gefördert wird und was nicht: § 35a EStG, 0 % Umsatzsteuer auf PV, KfW-Kredit, EGLV-Gründachprogramm. Mit Quellen, ohne Förderzusage.

Kurz und ehrlich: Es gibt keine pauschale Gartenförderung

Immer wieder wird behauptet, Gartenprojekte in NRW würden zu großen Teilen bezuschusst. Das stimmt so nicht. Es gibt einzelne Programme für bestimmte Maßnahmen und eine Steuerermäßigung für Arbeitskosten. Ob Sie davon profitieren, hängt von Vorhaben, Wohnort und Ihren Unterlagen ab. Eine Förderzusage kann niemand im Voraus geben außer die Förderstelle selbst.

Steuerermäßigung nach § 35a EStG

Nach § 35a EStG können 20 % der Arbeitskosten (ohne Material) für haushaltsnahe Dienstleistungen, höchstens 4.000 Euro pro Jahr, bzw. für Handwerkerleistungen höchstens 1.200 Euro pro Jahr direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Voraussetzung sind unter anderem eine Rechnung mit ausgewiesenen Arbeitskosten und unbare Zahlung. Wie eine konkrete Leistung eingeordnet wird, entscheidet das Finanzamt.

Quelle: gesetze-im-internet.de.

Photovoltaik: 0 % Umsatzsteuer

Für Lieferung und Installation bestimmter Photovoltaikanlagen gilt nach § 12 Abs. 3 UStG seit 2023 ein Umsatzsteuersatz von 0 %, unter anderem mit einer Leistungsgrenze. Das ist keine Auszahlung, sondern entfällt auf der Rechnung.

KfW 270: ein Kredit, kein Zuschuss

Das KfW-Programm 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ ist ein Darlehen. Der Antrag läuft über die Hausbank und muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden. Der frühere Zuschuss KfW 442 ist beendet. Aktuelle Konditionen: kfw.de/270.

Dachbegrünung: EGLV „10.000 Grüne Dächer“

Im Gebiet von Emschergenossenschaft und Lippeverband gibt es nach den uns vorliegenden Angaben einen Zuschuss von 50 Euro pro Quadratmeter für bis zu 200 Quadratmeter, höchstens 10.000 Euro, solange Mittel verfügbar sind. Prüfen Sie Fördergebiet, Budget und Bedingungen bei der EGLV und stellen Sie den Antrag vor Beginn. Mehr: Klima.Werk.

Was es nicht gibt

  • BAFA: Das BAFA fördert energetische Maßnahmen an der Gebäudehülle, nicht die Dachbegrünung als solche. Eine BAFA-Pauschale pro Quadratmeter Gründach ist uns nicht bekannt.
  • MehrGrün NRW: Das ist eine Informationskampagne der Verbraucherzentrale NRW, kein Förderprogramm.
  • progres.nrw für Carports: Gilt nur für größere Stellplatzanlagen (mehr als 10 Stellplätze) bei Nichtwohngebäuden.
  • Hof- und Fassadenprogramm Dinslaken: nach unserem Stand mit Stichtag 31.12.2025 abgelaufen; bitte bei der Stadt nach dem aktuellen Stand fragen.

Weiterlesen

Alle Programme mit Behörde, Voraussetzungen, Vorhabensbeginn und Quellen finden Sie auf unserer Seite Förderungen.

Unverbindlich anfragen

Stand: 01.10.2026. Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung und keine Förderzusage. Bitte prüfen Sie die genannten Quellen und fragen Sie im Zweifel Finanzamt, Steuerberatung oder die zuständige Stelle.

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Redaktioneller Beitrag, Stand 01.10.2026. Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung und keine Förderzusage.

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