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Steuer & Förderung 5 min Lesezeit 1. Oktober 2026

§ 35a EStG: Gartenarbeiten steuerlich geltend machen

Welche Gartenarbeiten unter § 35a EStG fallen können, welche Höchstbeträge gelten und welche Nachweise nötig sind. Mit Quellen, keine Steuerberatung.

Was ist § 35a EStG?

§ 35a des Einkommensteuergesetzes ermöglicht eine Steuerermäßigung für Arbeitskosten rund um den Haushalt. Der Betrag wird direkt von der Steuerschuld abgezogen, nicht vom zu versteuernden Einkommen. Gesetzestext: gesetze-im-internet.de.

Zwei Töpfe mit unterschiedlichen Grenzen

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: 20 % der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro pro Jahr. Dazu zählt regelmäßig die Gartenpflege (z. B. Rasenmähen, Heckenschnitt, Baumpflege). Auch der Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen vor dem Grundstück kann darunterfallen.
  • Handwerkerleistungen: 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro pro Jahr. Dazu können Renovierung, Reparatur und Modernisierung gehören, zum Beispiel an Pflaster, Terrasse oder Zaun.

Größere Neu- und Umgestaltungen eines Gartens sowie Baumaßnahmen werden vom Finanzamt im Einzelfall eingeordnet. Die Auslegung der Finanzverwaltung finden Sie in den BMF-Schreiben zu § 35a auf bundesfinanzministerium.de.

Was nicht berücksichtigt wird

  • Materialkosten (z. B. Pflanzen, Steine, Sand), nur Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten zählen
  • Barzahlungen
  • Aufwendungen, die bereits anderweitig steuerlich oder durch Zuschüsse berücksichtigt werden

Voraussetzungen im Überblick

  1. Rechnung mit getrennt ausgewiesenen Arbeitskosten
  2. Unbare Zahlung auf das Konto des Dienstleisters
  3. Leistung im oder am Haushalt in der EU/im EWR
  4. Angabe in der Einkommensteuererklärung, Rechnung und Zahlungsbeleg aufbewahren

Rechenbeispiel (nur zur Veranschaulichung)

Bei 1.000 Euro Arbeitskosten für eine haushaltsnahe Dienstleistung beträgt die Ermäßigung 20 %, also 200 Euro, sofern die Voraussetzungen vorliegen und der Höchstbetrag nicht überschritten ist.

Unverbindlich anfragen

Stand: 01.10.2026. Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung und keine Förderzusage. Bitte prüfen Sie die genannten Quellen und fragen Sie im Zweifel Finanzamt, Steuerberatung oder die zuständige Stelle.

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Redaktioneller Beitrag, Stand 01.10.2026. Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung und keine Förderzusage.

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