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HelpingGreen
Gartengestaltung 5 min Lesezeit 1. Oktober 2026

Garten anlegen lassen: Was die Kosten bestimmt und wie Sie planen

Welche Faktoren die Kosten einer Gartenneuanlage bestimmen, wie Sie ein Angebot vergleichen und welche steuerlichen Möglichkeiten es gibt. Ohne Preislisten.

Warum wir keine Pauschalpreise nennen

Preislisten für Gartenprojekte veralten schnell und sind ohne Blick auf das Grundstück kaum belastbar. Material-, Lohn- und Entsorgungskosten ändern sich, und jeder Garten hat andere Voraussetzungen. Deshalb nennen wir Kosten erst im schriftlichen Angebot nach einem Ortstermin.

Was die Kosten bestimmt

  • Fläche und Gelände: Hanglage, Zugänglichkeit, Bodenbeschaffenheit, Aushub
  • Materialwahl: Beton, Naturstein, Holz oder Kunststoff bei Belägen und Einfassungen
  • Bepflanzung: Pflanzengröße und -menge, Rasen als Saat oder Rollrasen
  • Technik: Bewässerung, Beleuchtung, Entwässerung
  • Entsorgung: Aushub, Grünschnitt, Altbeläge

So vergleichen Sie Angebote

  • Sind Leistungsumfang, Menge und Material klar beschrieben?
  • Sind Arbeitskosten und Materialkosten getrennt ausgewiesen (wichtig für § 35a EStG)?
  • Sind Entsorgung, Zeitplan und Zahlungsmodalitäten geregelt?
  • Ist das Angebot schriftlich und mit Gültigkeitsdauer versehen?

Ablauf

Anfrage, Ortstermin, Planung, schriftliches Angebot, Umsetzung, Übergabe. Details zum Ablauf finden Sie im Beitrag Garten anlegen in Dinslaken.

Steuer

Nach § 35a EStG können 20 % der Arbeitskosten (ohne Material) für haushaltsnahe Dienstleistungen, höchstens 4.000 Euro pro Jahr, bzw. für Handwerkerleistungen höchstens 1.200 Euro pro Jahr direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Voraussetzung sind unter anderem eine Rechnung mit ausgewiesenen Arbeitskosten und unbare Zahlung. Wie eine konkrete Leistung eingeordnet wird, entscheidet das Finanzamt.

Baurecht

Mauern, Schwimmbecken, Carports und ähnliche Bauwerke können genehmigungspflichtig sein oder Vorschriften nach BauO NRW und Bebauungsplan unterliegen. Bitte vorab bei der Bauaufsicht Ihrer Stadt klären.

Unverbindlich anfragen

Stand: 01.10.2026. Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung und keine Förderzusage. Bitte prüfen Sie die genannten Quellen und fragen Sie im Zweifel Finanzamt, Steuerberatung oder die zuständige Stelle.

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Redaktioneller Beitrag, Stand 01.10.2026. Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung und keine Förderzusage.

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