Hecke schneiden: Was § 39 BNatSchG erlaubt
Radikaler Rückschnitt ist vom 1. März bis 30. September verboten, schonende Form- und Pflegeschnitte sind erlaubt. Wann schneiden, worauf bei Vogelnestern achten.
Die Regel in einfachen Worten
Nach § 39 Abs. 5 BNatSchG ist es vom 1. März bis 30. September verboten, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze außerhalb von Wäldern abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Das betrifft den radikalen Rückschnitt.
- Erlaubt bleiben schonende Form- und Pflegeschnitte, die nur den Zuwachs entfernen oder der Gesunderhaltung dienen.
- Ein kräftiger Rückschnitt ist daher von Oktober bis Ende Februar möglich.
- Verstöße können als Ordnungswidrigkeit nach § 69 BNatSchG verfolgt werden.
Vogelbrut und Artenschutz
Unabhängig von den Schnittzeiten gilt der Artenschutz ganzjährig: Nester und Brutstätten dürfen nicht zerstört werden, brütende Vögel dürfen nicht gestört werden. Schauen Sie vor jedem Schnitt in die Hecke. Bei Nestern oder Brutverdacht bitte nicht schneiden. Im Zweifel die untere Naturschutzbehörde fragen.
Schnittzeiten im Jahresverlauf
- Oktober bis Ende Februar: kräftiger Rückschnitt, Verjüngung, Formgebung, bei frostfreiem Wetter
- März bis September: nur schonender Form- und Pflegeschnitt, vorher auf Nester achten
Welche Heckenart wie viel verträgt, ist unterschiedlich: Liguster und Hainbuche treiben nach dem Rückschnitt gut aus, Thuja treibt aus altem Holz oft nicht mehr.
Wann ein Fachbetrieb sinnvoll ist
Bei hohen Hecken, Arbeiten auf der Leiter oder aufwendigen Formschnitten ist ein Fachbetrieb sinnvoll. Kosten hängen von Länge, Höhe, Heckenart und Entsorgung ab und werden im Angebot genannt.
Steuer
Heckenschnitt kann zu den haushaltsnahen Dienstleistungen nach § 35a EStG zählen.
Nach § 35a EStG können 20 % der Arbeitskosten (ohne Material) für haushaltsnahe Dienstleistungen, höchstens 4.000 Euro pro Jahr, bzw. für Handwerkerleistungen höchstens 1.200 Euro pro Jahr direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Voraussetzung sind unter anderem eine Rechnung mit ausgewiesenen Arbeitskosten und unbare Zahlung. Wie eine konkrete Leistung eingeordnet wird, entscheidet das Finanzamt.
Stand: 01.10.2026. Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung und keine Förderzusage. Bitte prüfen Sie die genannten Quellen und fragen Sie im Zweifel Finanzamt, Steuerberatung oder die zuständige Stelle.
Helping Green
Redaktioneller Beitrag, Stand 01.10.2026. Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung und keine Förderzusage.
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