Räum- und Streupflicht: Regeln in Dinslaken und anderen Städten
Wer räumen muss und was die Satzung der Stadt Dinslaken regelt (Räumbreite, Zeiten). Hinweis auf andere Städte, Haftung und steuerliche Berücksichtigung. Keine Rechtsberatung.
Wer muss räumen und streuen?
In NRW richtet sich die Pflicht nach dem Straßenreinigungsgesetz NRW in Verbindung mit der Straßenreinigungssatzung der jeweiligen Stadt. Anlieger können zum Räumen und Streuen der Gehwege vor ihrem Grundstück verpflichtet sein. Die Regeln unterscheiden sich von Stadt zu Stadt, deshalb zählt der Satzungstext Ihrer Stadt.
Dinslaken: was die Satzung nach unserem Stand regelt
- Räumbreite 1,50 m
- Werktags von 7 bis 20 Uhr
- Sonn- und Feiertage von 9 bis 20 Uhr
Bitte prüfen Sie den aktuellen Satzungstext bei der Stadt Dinslaken, Satzungen können geändert werden. Für andere Städte, auch im Ruhrgebiet, gelten deren eigene Satzungen.
Haftung
Wer die Pflicht verletzt, kann bei Unfällen haften. Die Pflicht lässt sich vertraglich auf einen Dienstleister übertragen. Auswahl- und Kontrollpflichten bleiben dabei in der Regel beim Verpflichteten. Eine Haftungsfreistellung sollte nicht pauschal erwartet werden; Details gehören in den Vertrag und ggf. in die rechtliche Beratung.
Steuer
Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen vor dem Grundstück kann als haushaltsnahe Dienstleistung unter § 35a EStG fallen.
Nach § 35a EStG können 20 % der Arbeitskosten (ohne Material) für haushaltsnahe Dienstleistungen, höchstens 4.000 Euro pro Jahr, bzw. für Handwerkerleistungen höchstens 1.200 Euro pro Jahr direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Voraussetzung sind unter anderem eine Rechnung mit ausgewiesenen Arbeitskosten und unbare Zahlung. Wie eine konkrete Leistung eingeordnet wird, entscheidet das Finanzamt.
Winterdienst anfragen
Umfang, Einsatzzeiten und Konditionen vereinbaren wir individuell und schriftlich. Mehr dazu auf der Seite Winterdienst.
Stand: 01.10.2026. Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung und keine Förderzusage. Bitte prüfen Sie die genannten Quellen und fragen Sie im Zweifel Finanzamt, Steuerberatung oder die zuständige Stelle.
Helping Green
Redaktioneller Beitrag, Stand 01.10.2026. Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung und keine Förderzusage.
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