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HelpingGreen
Baumpflege 5 min Lesezeit 1. Oktober 2026

Baumpflege und Verkehrssicherungspflicht: Was Eigentümer wissen sollten

Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen, Warnzeichen, Baumschutzsatzungen, Schnittzeiten und Steuer. Ohne Preislisten, keine Rechtsberatung.

Verkehrssicherungspflicht

Wer Bäume auf seinem Grundstück hat, muss dafür sorgen, dass von ihnen keine vermeidbaren Gefahren ausgehen. Nach der Rechtsprechung sind dazu regelmäßige Kontrollen nötig. Üblich sind Sichtkontrollen, deren Häufigkeit sich nach Alter, Zustand und Standort des Baums richtet (Regelwerke wie die FLL-Baumkontrollrichtlinien geben Anhaltspunkte). Bei Auffälligkeiten sollte eine fachkundige Person den Baum beurteilen. Welche Pflichten im Einzelfall bestehen, ist eine Rechtsfrage; dies ist keine Rechtsberatung.

Warnzeichen

  • Abgestorbene Äste (Totholz) in der Krone
  • Pilzfruchtkörper am Stamm oder Wurzelanlauf
  • Risse im Stamm oder abgelöste Rinde
  • Auffällige Schieflage oder aufgebrochener Boden am Wurzelbereich
  • Starker Blattverlust außerhalb der Jahreszeit

Schnitt, Fällung und Schutzvorschriften

  • Baumschutzsatzungen: Viele Städte schützen Bäume ab einer bestimmten Größe. Ob und was in Ihrer Stadt gilt, erfragen Sie bitte bei der Stadt Dinslaken bzw. Ihrer Kommune, bevor Sie fällen oder stark einkürzen.
  • Artenschutz: Brütende Vögel und Fledermäuse sind ganzjährig geschützt. Vor Arbeiten in der Krone auf Nester und Quartiere achten.
  • Hecken und Gebüsche: Für sie gilt zusätzlich die Regel des § 39 Abs. 5 BNatSchG, siehe Heckenschnitt-Beitrag.

Wann ein Fachbetrieb sinnvoll ist

Arbeiten in der Krone, an großen Bäumen oder in der Nähe von Gebäuden und Leitungen sollten Fachleuten überlassen werden. Die Kosten hängen von Baumart, Höhe, Zugänglichkeit und Entsorgung ab und werden im Angebot genannt.

Steuer

Baumpflege kann als haushaltsnahe Dienstleistung unter § 35a EStG fallen, die Einordnung trifft das Finanzamt.

Nach § 35a EStG können 20 % der Arbeitskosten (ohne Material) für haushaltsnahe Dienstleistungen, höchstens 4.000 Euro pro Jahr, bzw. für Handwerkerleistungen höchstens 1.200 Euro pro Jahr direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Voraussetzung sind unter anderem eine Rechnung mit ausgewiesenen Arbeitskosten und unbare Zahlung. Wie eine konkrete Leistung eingeordnet wird, entscheidet das Finanzamt.

Unverbindlich anfragen

Stand: 01.10.2026. Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung und keine Förderzusage. Bitte prüfen Sie die genannten Quellen und fragen Sie im Zweifel Finanzamt, Steuerberatung oder die zuständige Stelle.

Helping Green

Redaktioneller Beitrag, Stand 01.10.2026. Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung und keine Förderzusage.

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