Zum Hauptinhalt springen
HelpingGreen
Gartenkalender 5 min Lesezeit 1. Oktober 2026

Herbstgarten vorbereiten: Checkliste für Oktober

Checkliste für Rasen, Stauden, Gehölze, Beete, Bewässerung, Teich und Winterdienst im Herbst. Mit der korrekten Regel zum Heckenschnitt.

Checkliste Oktober

Allgemeine Orientierung, die genauen Zeitpunkte hängen vom Wetter ab.

Rasen

  • Letzte Schnitte, die Schnitthöhe nicht zu niedrig wählen
  • Herbstdünger mit passender Zusammensetzung, Stickstoff sparsam
  • Kahle Stellen nachsäen, Laub regelmäßig entfernen

Stauden und Blumen

  • Verblühte Stauden zurückschneiden, Hohlstängel für Insekten können stehen bleiben
  • Frostempfindliche Kübelpflanzen vor den ersten Frösten ins Winterquartier
  • Zwiebelblumen pflanzen

Gehölze und Hecken

  • Heckenschnitt: Vom 1. März bis 30. September sind radikale Rückschnitte nach § 39 Abs. 5 BNatSchG verboten. Ab 1. Oktober ist auch ein kräftiger Rückschnitt wieder erlaubt. Schonende Form- und Pflegeschnitte sind ohnehin ganzjährig möglich. Nester und Brutstätten bleiben ganzjährig geschützt. Mehr im Heckenschnitt-Beitrag.
  • Gehölze auf Totholz und Schäden prüfen (Verkehrssicherungspflicht)
  • Pflanzungen: Herbst ist für viele Gehölze eine gute Pflanzzeit

Beete

  • Mulchen schützt vor Austrocknung und Frost
  • Kompost einarbeiten, Boden nicht zu tief umgraben

Technik und Wasser

  • Bewässerungsanlage entleeren und winterfest machen
  • Außenwasserhähne absperren und entleeren
  • Teich: Laub abfischen, Netz spannen

Winterdienst vorbereiten

  • Streugut und Schneeschieber bereithalten
  • Satzung der Stadt prüfen: In Dinslaken nach unserem Stand Räumbreite 1,50 m, werktags 7 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags 9 bis 20 Uhr
  • Bei Bedarf rechtzeitig einen Winterdienst anfragen

Steuer

Nach § 35a EStG können 20 % der Arbeitskosten (ohne Material) für haushaltsnahe Dienstleistungen, höchstens 4.000 Euro pro Jahr, bzw. für Handwerkerleistungen höchstens 1.200 Euro pro Jahr direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Voraussetzung sind unter anderem eine Rechnung mit ausgewiesenen Arbeitskosten und unbare Zahlung. Wie eine konkrete Leistung eingeordnet wird, entscheidet das Finanzamt.

Unverbindlich anfragen

Stand: 01.10.2026. Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung und keine Förderzusage. Bitte prüfen Sie die genannten Quellen und fragen Sie im Zweifel Finanzamt, Steuerberatung oder die zuständige Stelle.

Helping Green

Redaktioneller Beitrag, Stand 01.10.2026. Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung und keine Förderzusage.

02064 399 52 99 anrufen
Teilen:WhatsAppFacebookX (Twitter)

Weitere Ratgeber

Ihr Gartenprojekt besprechen?

Schildern Sie uns Ihr Vorhaben. Wir melden uns und besprechen das weitere Vorgehen.

Anfrage senden →

Jetzt anfragen

Haben Sie ein Vorhaben im Garten?

Schildern Sie uns kurz, worum es geht. Wir beraten Sie und erstellen Ihnen ein Angebot.

Lieber per E-Mail? hallo@helping-green.de