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Winterdienst 4 min Lesezeit 1. Oktober 2026

Winterdienst beauftragen: Worauf Sie bei Vertrag und Einsatz achten sollten

Checkliste für die Beauftragung eines Winterdienstes: Leistungsumfang, Einsatzzeiten, Dokumentation, Haftung und Rechnungsstellung. Keine Rechtsberatung.

Vorab: Welche Pflichten haben Sie?

Die Räum- und Streupflicht richtet sich nach der Straßenreinigungssatzung Ihrer Stadt. Für Dinslaken gelten nach unserem Stand eine Räumbreite von 1,50 m sowie Zeiten werktags von 7 bis 20 Uhr und sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr. Prüfen Sie bitte den aktuellen Satzungstext. Mehr dazu im Beitrag Räum- und Streupflicht.

Checkliste für den Vertrag

  • Flächen: Welche Gehwege, Zufahrten und Treppen sind erfasst?
  • Einsatzbedingungen: Ab wann wird geräumt oder gestreut, zu welchen Zeiten?
  • Streumittel: Was wird verwendet, und was ist nach örtlichen Vorschriften erlaubt?
  • Dokumentation: Werden Einsätze nachvollziehbar festgehalten?
  • Haftung und Versicherung: Wer haftet wofür? Verlangen Sie bei Bedarf entsprechende Nachweise.
  • Vergütung: Pauschale oder Abrechnung nach Einsatz, schriftlich vereinbart
  • Laufzeit und Kündigung

Haftung

Die Pflicht kann vertraglich übertragen werden. Auswahl- und Kontrollpflichten bleiben in der Regel beim Verpflichteten. Details gehören in den Vertrag und im Zweifel in die rechtliche Beratung.

Steuer

Nach § 35a EStG können 20 % der Arbeitskosten (ohne Material) für haushaltsnahe Dienstleistungen, höchstens 4.000 Euro pro Jahr, bzw. für Handwerkerleistungen höchstens 1.200 Euro pro Jahr direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Voraussetzung sind unter anderem eine Rechnung mit ausgewiesenen Arbeitskosten und unbare Zahlung. Wie eine konkrete Leistung eingeordnet wird, entscheidet das Finanzamt.

Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen vor dem Grundstück kann darunterfallen.

Unverbindlich anfragen

Stand: 01.10.2026. Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung und keine Förderzusage. Bitte prüfen Sie die genannten Quellen und fragen Sie im Zweifel Finanzamt, Steuerberatung oder die zuständige Stelle.

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Redaktioneller Beitrag, Stand 01.10.2026. Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung und keine Förderzusage.

02064 399 52 99 anrufen
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